Gasgewinnung N05-A
Das Unternehmen ONE-Dyas B.V. beabsichtigt, aus dem Erdgasfeld N05-A in der Nordsee Erdgas zu fördern. Hierzu will ONE-Dyas B.V. über dem Erdgasfeld eine Erdgasförder- und -aufbereitungsplattform installieren. Der vorgesehene Standort der Plattform N05-A befindet sich in niederländischen Hoheitsgewässern etwa 20 km nördlich von Schiermonnikoog, Rottumerplaat und Borkum. Von hier aus werden bis zu zwölf Bohrungen abgeteuft, teilweise in das Erdgasfeld N05-A und teilweise in mehrere benachbarte erdgashöffige Felder, bei denen noch nicht feststeht, ob sie förderbare Erdgasmengen enthalten.
Stand der Dinge
Am Mittwoch, 29. Mai 2024, hat der Staatssekretär die geänderte Umweltgenehmigung wiederhergestellt. Diese Änderung betrifft die Teile der Genehmigung, die im April 2024 vom Bezirksgericht Den Haag für nichtig erklärt wurden. Die Umweltgenehmigung vom 1. Juni 2022 in der durch die Entscheidung vom 10. November 2023 geänderten Fassung bleibt für die Teile erhalten, die das Gericht in seinem Urteil vom 18. April 2024 bestätigt hat. Der Wiederherstellungsbeschluss für dieses Projekt liegt vom Donnerstag, 30. Mai 2024, bis zum Donnerstag 11. Juli zur öffentliche Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung davon wurde im Amtsblatt vom Mittwoch, 29 Mai 2024 veröffentlicht.
Sie können die geänderte Entscheidung über die Umweltgenehmigung und andere relevante Dokumente einsehen:
- digital auf der Seite: Gasgewinnung N05-A - Ändern Umweltgenehmigung - Phase 2
- digital auf der Website für Bergbaugenehmigungen: mijnbouwvergunningen.nl/n05a
- physisch an Werktagen während der Bürozeiten: im Sekretariat des Ministeriums für Wirtschaft und Klima, Bezuidenhoutseweg 73 in Den Haag.
Von Freitag, 31. Mai 2024, bis Donnerstag, 11 Juli 2024, können Sie eine begründete Beschwerde beim Raad van State einreichen. Da diese Entscheidung zur Umsetzung des Urteils des Haager Landgerichts getroffen wurde, können nur die Parteien Berufung einlegen, die gegen die Umweltgenehmigung vom 1. Juni 2022 Berufung eingelegt haben. Dies ist nur dann anders, wenn die interessierte Partei durch diese neue Entscheidung benachteiligt wurde oder wenn der interessierten Partei aufgrund geänderter Tatsachen oder Umstände vernünftigerweise nicht vorgeworfen werden kann, dass sie keine Berufung gegen die frühere Entscheidung eingelegt hat.
Sie können auf 2 Arten Beschwerung einlegen:
Per Mail
de Raad van State, Sektor bestuursrechtspraak
Postbus 20019
2500 EA Den Haag
Digital
Über die Website von Raad van State
Aktuelle Informationen zum Einspruch finden Sie auf der Website Raad van State: In (hoger) beroep bij de Afdeling bestuursrechtspraak.
Wir bitten Sie, zusätzlich eine Kopie des Widerspruchsbescheides zu senden an:
- Ministerium für Wirtschaft und Klima
z.H. Direktion WJZ
P.O. Box 20401
2500 EK Den Haag
Auskünfte erteilt das Ministerium für Wirtschaft und Klima unter Angabe der Nummer V-3281 unter mijnbouwvergunningen@minezk.nl.
Diese Seite dient Informationszwecken. Offizielle Dokumente finden Sie auf niederländischer Sprache unter: Gaswinning N05-A.
Frühere Geschichte
Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Phasen dieses Projekts.
Von Samstag, den 11. November, bis Mittwoch, den 27. Dezember 2023, lag ein geänderter Entscheidung der Umweltgenehmigung für das Projekt Gasförderung N05-A zur Einsichtnahme aus. Es wurde Berufung bei der Verwaltungsrechtsabteilung des Bezirksgerichts Den Haag eingelegt. Das Gericht entschied hierzu am Donnerstag, 18. April 2024.
Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen, die sich mit der Erdgasförderung und dem Bau der Pipeline und des Stromkabels befassen, in Kraft bleiben. Die Parteien, die Berufung eingelegt haben, werden daher in diesen Teilen nicht Recht bekommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ONE-Dyas das Projekt damit umsetzen kann. Bei den Themen Stickstoff und Meeressäugetiere wurde den Klägern Recht gegeben. Das Gericht hob daher die erteilte Umweltgenehmigung und die geänderte Umweltgenehmigung für den Bau der Förderungsplattform auf, soweit sie sich auf diese Themen bezogen. Wenn der Staatssekretär für Wirtschaft und Klima das Projekt dennoch durchführen will, muss er zunächst die Mängel in der erteilten Umweltgenehmigung beheben.
Die Dokumente sind weiterhin noch auf der Seite digital abrufbar: Gasgewinning N05-A - phase 2.
Die Entscheidungen konnten von Freitag, 3. Juni 2022, bis einschließlich Freitag, 15. Juli 2022, eingesehen werden.
Die Entscheidungen selbst sind weiterhin auf der Seite verfügbar: Gasgewinnung N05-A - phase 1.
Mehr Informationen
ONE-Dyas hat zusammen mit seinen Partnern Hansa Hydrocarbons und EBN die Absicht, Erdgas aus dem Feld N05-A und aus umliegenden Feldern in der deutschen und niederländischen Nordsee zu fördern. Für eine Erklärung dieses Vorhabens können Sie sich das Video ansehen.